Hautschutzplan für den Umgang mit Kühlschmierstoffen

Zur Erhaltung der Hautgesundheit bei der täglichen Arbeit!

Die Beachtung und Einhaltung eines individuell angepassten Hautschutzplans dient der Gesundheit, im besonderen der Haut. Die Bereitstellung der notwendigen, geeigneten Hautschutzmittel ist Pflicht und stellt daher eine betriebliche Sicherheitsmaßnahme durch den Arbeitgeber dar. Ein effektiver, nachhaltiger Hautschutz erfolgt vor, während und nach der Arbeit. Er dient der Vermeidung von Hautirritationen in Form von akuten und chronischen Ekzemen, mechanischen (z.B. durch Schleifpartikel) und physikalischen Schädigungen, Austrocknung, Entzündung, Allergien etc...

Ekzeme stellen 90% aller beruflich bedingten Hauterkrankungen dar und äußern sich durch vielfältige Symptome. Anfänglich sind diese oft harmlos, können bei fehlenden Hautschutzmaßnahmen oder Nichtbehandlung jedoch bis zur Berufsunfähigkeit führen.

Die Haut ist das größte Sinnesorgan des Menschen mit vielfältigen Funktionen, zudem ist es nach außen sichtbar. Eine Schädigung kann also auch im privaten Umfeld zu einer eingeschränkten Lebensqualität führen.

Hautschutzmaßnahmen, bestehen aus:

  • Hautschutz, vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und nach Reinigung der Hände
  • Reinigung, während der Arbeit, vor Pausen und nach Arbeitsende
  • Hautpflege, nach der Arbeit zur Regeneration
  • Desinfektion, je nach betrieblichen Bedarf

Nachfolgend zu Ihrer Verfügung ein Hand- und Hautschutzplan zur individuellen Anpassung und Ausdrucken an die von Ihnen im Betrieb verwendeten Schutzmaßnahmen.

Hand- und Hautschutzplan

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